Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Haben wir Sie neugierig gemacht? Kommen Sie zum Probetraining! Ein oder zwei mal können sie bei jeder in Frage kommenden Übungsstunden schnuppern. Natürlich absolut kostenlos.

Sie können einen Mitgliedsantrag weiter unten auf dieser Seite herunterladen und ausdrucken.
Drucker leer? Kein Problem, Ihre Übungsleiterin gibt Ihnen auch gerne einen. Einfach ausfüllen und gleich einwerfen oder per Post schicken an die

Turngesellschaft Offenbach 1885
-Mitgliederverwaltung-
Sprendlinger Landstraße 1
63069 Offenbach

In der Turngesellschaft Offenbach 1885 gelten ab 1. Januar 2010* folgende Beiträge:

Monat Halbjahr Jahr
Kinder und Jugendliche
bis zum 18. Lebensjahr
6,50 € 39,00 € 78,00 €
Erwachsener 8,50 € 51,00 € 102,00 €
1 Kind + 1 Erwachsener 15,00 € 90,00 € 180,00 €
Familienbeitrag (maximal
2 Erwachsene + Kinder)
17,00 € 102,00 € 204,00 €
Passive Mitglieder 6,50 € 39,00 € 78,00 €
Aufnahmegebühr einmalig 6,00 € je Person

Stand 01.08.2018*

*Eine aktuellere Fassung ist u.U. in der Geschäftsstelle erhältlich.

Erläuterungen zur Mitgliedschaft

Der Erst – Mitgliedsbeitrag für neue Mitglieder setzt sich zusammen aus der Aufnahme­gebühr plus Summe der Monatsbeiträge bis zum 31.12. des Auf­nahme­jahres.

Die Mindestdauer einer Mitgliedschaft beträgt ein Jahr.

In den Kleinkindergruppen „Vater/Mutter/Kind“ müssen neben dem Kind ein El­tern­teil oder eine Betreuungsperson Mitglied des Vereins sein.

Der Familienbeitrag wird auf Antrag eingeräumt. Er kann von Ehepaaren oder Le­bens­gemeinschaften mit einem oder mehreren Kindern, einem Elternteil mit 2 Kindern oder bei Mitgliedschaft von 3 und mehr Geschwistern unter 18 Jahren beantragt werden.

Auf Antrag kann ein Mitglied, das nicht an Übungsstunden teilnimmt, als pas­sives Mitglied geführt werden. Das gilt nicht für Mitglieder der Elfer und des Marine­spielmannszuges.

Die Beiträge sind als Jahresbeitrag in 2 Raten fällig und werden im SEPA – Last­schriftverfahren eingezogen.

Jugendmitglieder erwerben nach Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch die ordentliche Mitgliedschaft und werden aus der Jugend- und Fami­lien­mitgliedschaft in die Erwach­se­nenmitgliedschaft überführt. Erwachsenen Mit­gliedern im Alter von 18 bis 27 Jahren kann während der Schul- bzw. Ausbil­dungszeit, des Studiums oder des freiwilligen sozialen Jahres / BFD der ermäßigte Jugendbeitrag eingeräumt werden. Der entsprechende Nach­weis muss eigenständig erbracht werden.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich – nicht per E-Mail – durch das Mitglied oder seinen gesetzlichen Vertreter mit einer Frist von 4 Wochen zum 30.6. bzw. 4 Wochen zum 31.12. des Kalenderjahres gegenüber dem Vorstand bzw. der Mit­gliedsverwaltung erklärt werden.

 

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