Mitgliedschaft
Haben wir Sie neugierig gemacht? Kommen Sie zum Probetraining! Ein oder zwei mal können sie bei jeder in Frage kommenden Übungsstunden schnuppern. Natürlich absolut kostenlos.
Sie können einen Mitgliedsantrag weiter unten auf dieser Seite herunterladen und ausdrucken.
Drucker leer? Kein Problem, Ihre Übungsleiterin gibt Ihnen auch gerne einen. Einfach ausfüllen und gleich einwerfen oder per Post schicken an die
Turngesellschaft Offenbach 1885
-Mitgliederverwaltung-
Sprendlinger Landstraße 1
63069 Offenbach
In der Turngesellschaft Offenbach 1885 gelten ab 1. Januar 2010* folgende Beiträge:
Monat | Halbjahr | Jahr | |
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr |
6,50 € | 39,00 € | 78,00 € |
Erwachsener | 8,50 € | 51,00 € | 102,00 € |
1 Kind + 1 Erwachsener | 15,00 € | 90,00 € | 180,00 € |
Familienbeitrag (maximal 2 Erwachsene + Kinder) |
17,00 € | 102,00 € | 204,00 € |
Passive Mitglieder | 6,50 € | 39,00 € | 78,00 € |
Aufnahmegebühr einmalig | 6,00 € je Person |
Stand 01.08.2018*
*Eine aktuellere Fassung ist u.U. in der Geschäftsstelle erhältlich.
Erläuterungen zur Mitgliedschaft
Der Erst – Mitgliedsbeitrag für neue Mitglieder setzt sich zusammen aus der Aufnahmegebühr plus Summe der Monatsbeiträge bis zum 31.12. des Aufnahmejahres.
Die Mindestdauer einer Mitgliedschaft beträgt ein Jahr.
In den Kleinkindergruppen „Vater/Mutter/Kind“ müssen neben dem Kind ein Elternteil oder eine Betreuungsperson Mitglied des Vereins sein.
Der Familienbeitrag wird auf Antrag eingeräumt. Er kann von Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften mit einem oder mehreren Kindern, einem Elternteil mit 2 Kindern oder bei Mitgliedschaft von 3 und mehr Geschwistern unter 18 Jahren beantragt werden.
Auf Antrag kann ein Mitglied, das nicht an Übungsstunden teilnimmt, als passives Mitglied geführt werden. Das gilt nicht für Mitglieder der Elfer und des Marinespielmannszuges.
Die Beiträge sind als Jahresbeitrag in 2 Raten fällig und werden im SEPA – Lastschriftverfahren eingezogen.
Jugendmitglieder erwerben nach Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch die ordentliche Mitgliedschaft und werden aus der Jugend- und Familienmitgliedschaft in die Erwachsenenmitgliedschaft überführt. Erwachsenen Mitgliedern im Alter von 18 bis 27 Jahren kann während der Schul- bzw. Ausbildungszeit, des Studiums oder des freiwilligen sozialen Jahres / BFD der ermäßigte Jugendbeitrag eingeräumt werden. Der entsprechende Nachweis muss eigenständig erbracht werden.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich – nicht per E-Mail – durch das Mitglied oder seinen gesetzlichen Vertreter mit einer Frist von 4 Wochen zum 30.6. bzw. 4 Wochen zum 31.12. des Kalenderjahres gegenüber dem Vorstand bzw. der Mitgliedsverwaltung erklärt werden.