Die neue Satzung der Turngesellschaft Offenbach 1885 wurde von der Mitgliederversammlung am 21.03.2015 bei einer Enthaltung mit großer Mehrheit angenommen. Bevor die Satzung völlig in Kraft treten konnte, musste sie dem Ordnungsamt der Stadt Offenbach zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die Genehmigung ist vor wenigen Tagen durch das Ordnungsamt erfolgt und damit ist unsere neue Satzung jetzt auch amtlich gültig.
Aber warum musste das Ordnungsamt die Satzung genehmigen und nicht wie bei anderen Vereinen das Amtsgericht? Ganz einfach: Die TGO ist kein eingetragener Verein und hat daher auch nicht den Zusatz „e.V.“.
Unser Verein erhielt vielmehr durch die handschriftliche Genehmigung ihrer Königlichen Hoheit, des Großherzogs von Hessen-Darmstadt vom 22. Februar 1895, die Korporationsrechte. Wir sind daher ein altrechtlicher Verein. Das allgemeine Vereinsrecht wurde erst mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum 01. Januar 1900 geregelt, seitdem haben Vereine den Status des eingetragenen Vereins, mit dem Zusatz „e.V.“.
Die TGO ist also ein etwas anderer Verein – eben ein Verein mit einer langen Tradition